Rechtliches
Die Teilnahme am „COEXISTENCE WALK“ (nachfolgend „Projekt“ genannt) erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Projekt ist eine private Initiative zur Förderung des Dialogs und keine kommerzielle Pauschalreise. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er physisch und psychisch in der Lage ist, die gewählten Wanderetappen eigenständig zu bewältigen.
Die Organisatoren sowie die projektbeteiligten Partner übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden), die im Rahmen des Projekts entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organisatoren beruhen. Dies gilt insbesondere für:
Den Anweisungen der Projektleitung und der Wanderführer ist im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten Folge zu leisten. Die Einhaltung der geltenden Naturschutzbestimmungen und forstwirtschaftlichen Regeln (z. B. Wegegebot, Leinenpflicht für Hunde) ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Teilnehmer, die Hunde mitführen, sind für deren Verhalten und Sicherheit vollumfänglich selbst verantwortlich. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass von ihm mitgeführte Hunde physisch und psychisch in der Lage sind, die mit der Projektteilnahme einhergehenden Belastungen tierschutzkonform auszuhalten. Es besteht während der gesamten Veranstaltung grundsätzlich Leinenpflicht, es sei denn, es finden anderslautende einvernehmliche Absprachen statt.
Eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. Für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, haftet ausschließlich der Halter.
Während des Projekts werden Foto- und Video-/Audioaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeitszwecken erstellt. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass diese Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung (Website, Social Media, Presse, etc.) honorarfrei und zeitlich unbefristet verwendet werden dürfen.
Die Organisatoren behalten sich vor, Etappen oder Programmelemente aufgrund von extremer Witterung, Sicherheitsbedenken oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig zu ändern oder abzusagen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
Projektteilnehmer verpflichten sich, durch ihr Verhalten zum Gelingen und zur Vorbildfunktion der Veranstaltung aktiv beizutragen. Dies setzt ein konstruktives und - im Sinne des Gesamtkonzepts - dialogförderndes Verhalten voraus. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen hat die Projektleitung das Recht, Teilnehmer auch gegen ihren Willen von der Gesamtveranstaltung oder Teilen der Veranstaltung auszuschließen. Widerspruchsrechte oder sonstige Ansprüche bestehen nicht.